Aktie ist eine Urkunde, die den Anteil am Aktienkapital und damit die Mitgliedschaftsrechte des Aktionärs verbrieft. Aktien können in Form von Wertpapieren oder Wertrechten ausgegeben werden.
Aktienkapital ist das Kapital, das die Gesellschafter erbringen.
Aktienzertifikat ist ein Wertpapier, das mehrere einzelne Aktien verbrieft. Früher konnte der Aktionär jederzeit den Umtausch eines Aktienzertifikates in die entsprechende Anzahl von einzelnen Aktien verlangen. Heute ist der Umtausch nur in gewissen Situationen möglich (z.B. wenn die einzelnen Aktien zum Teilverkauf benötigt werden und kein Missbrauch vorliegt).
Aufgehobener Titeldruck. Von einem aufgehobenen Titeldruck spricht man, wenn die Aktiengesellschaft auf die Ausgabe von Aktientiteln verzichtet hat und der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung statutarisch ausgeschlossen worden ist.
Aufgeschobener Titeldruck. Von einem aufgeschobenen Titeldruck spricht man, wenn die Aktiengesellschaft auf die Ausgabe von Aktientiteln verzichtet hat, jedoch können die Aktionäre jederzeit die Aushändigung eines verbrieften Wertpapiers verlangen.
Bilanzgewinn ist der Gewinn, der sich aus dem Jahresgewinn bzw. Jahresverlust sowie aus den auf die neue Rechnung vorgetragenen Gewinnen oder Verlusten aus früheren Jahren zusammensetzt.
Bucheffekten sind vertretbare Forderungs- oder Mitgliedschaftsrechte gegenüber einer Emittentin (Gesellschaft), die einem Effektenkonto bei einer Verwahrungsstelle gutgeschrieben sind und über welche die Kontoinhaber verfügen können. Die Bucheffekten haben zwar keine körperliche Dimension, dennoch aber alle Merkmale eines Wertpapiers (s. Wertrechte).
Dispoaktien sind börsenkotierte vinkulierte Namenaktien, deren Erwerber kein Gesuch um Anerkennung bzw. Eintragung im Aktienbuch stellt. Dispoaktionäre können ihre Stimmrechte nicht wahrnehmen, bis sie in das Aktienbuch eingetragen werden (Aktionäre ohne Stimmrechte). Die Vermögensrechte (Auszahlung der Dividende) bekommen die Dispoaktionäre jedoch sofort nach dem Aktienerwerb. Um Dispoaktien handelt es sich nur, wenn die Namenaktien börsenmässig und nicht privat gekauft werden.
Dividende ist der Anteil am Reingewinn, den die Gesellschaft an ihre Aktionäre, Partizipanten oder Genussscheininhaber ausschüttet.
Erbengemeinschaft ist die Gemeinschaft von mehreren Erben. Vom Tod des Erblassers bis zur Erbteilung verfügen die Mitglieder der Erbengemeinschaft über alle Rechte und Pflichten gemeinsam.
Erste Reservenzuweisung ist die Rücklage in Höhe von 5% des Jahresgewinns, die in die gesetzlichen Reserven (Gewinnreserve zusammen mit der Kapitalreserve) zugeteilt wird. Die erste Reservenzuweisung ist solange zu entrichten, bis die gesetzlichen Reserven 20% des einbezahlten Aktienkapitals erreichen.
Faksimile-Unterschrift ist eine Kopie oder Reproduktion der handschriftlichen Unterschrift.
Finanzintermediär ist ist eine Person, die gegen Entschädigung Vermögenswerte von Dritten annimmt, aufbewahrt oder hilft, diese anzulegen oder zu übertragen (z.B. Bank, Anwalt, Notar etc.).
GAFI-Gesetz („Groupe d`action financierè“) ist das Gesetz zur Umsetzung von international anerkannten Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vom 01.07.2015. Der Schwerpunkt des Gesetzes lag in der Einschränkung der Übertragbarkeit von nicht börsenkotierten Inhaberaktien. Die Aktionäre mussten den Erwerb von Inhaberaktien der Gesellschaft melden und die Gesellschaft musste die Erwerber in das Verzeichnis über die Inhaberaktionäre eintragen.
Gesetzliche Gewinnreserve ist die Reserve, die aus den Pflichtzuweisungen vom Jahresgewinn (erste und zweite Reservenzuweisungen) gebildet wird.
Gesetzliche Kapitalreserve ist die Reserve, die aus Bestandteilen des Eigenkapitals, die die Aktionäre über das nominelle Eigenkapital hinaus einbezahlt haben, gebildet wird.
Gewinnverteilungsplan (oder Gewinnverwendungsplan) ist eine Gliederung, die zeigt, wie viel Geld für die Aufteilung verfügbar ist und wie dieses zu verteilen ist.
Global Forum (Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes) ist eine Arbeitsgruppe der OECD, die sich darum kümmert, dass die internationalen Standards zum Informationsaustausch auf Ersuchen und zum automatischen Informationsaustausch auf internationaler Ebene in einheitlicher Weise umgesetzt werden.
Global Forum-Gesetz ist das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke vom 01.11.2019. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt in der Abschaffung von nicht börsenkotierten Inhaberaktien aufgrund ihrer Anonymität und leichter Übertragbarkeit. Die Ausgabe von Inhaberaktien ist nur dann zulässig, wenn die Aktien auf einer Börse kotiert sind oder als Bucheffekten ausgestaltet sind.
Grunddividende ist Dividende, deren Höhe maximal 5% des Aktienkapitals beträgt.
Gutgläubiger Erwerb liegt vor, wenn der Erwerber im guten Glauben ist. D.h. der Erwerber weiss nicht, dass etwas Unrechtes getan wurde oder wird.
Indossament (vom Italienischen „indosso“ – auf dem Rücken) ist die gesetzliche Übertragungserklärung, die auf der Namenaktie oder auf dem Aktienzertifikat über Namenaktien angebracht wird.
Indossant ist Aktionär, der seine Namenaktien oder Aktienzertifikate über Namenaktien einem anderen Aktionär überträgt.
Indossatar ist der Erwerber von Namenaktien oder Aktienzertifikaten über Namenaktien.
Inhaberaktien sind Aktien, die ihren Eigentümer zum Aktionär machen. Seit 01.07.2015 müssen Inhaberaktionäre sich bei der AG oder einem Finanzintermediär melden und in das Aktienregister eingetragen lassen. Inhaberaktien sind voll zu liberieren und sind frei übertragbar.
Kaduzierung erklärt die Aktien als verfallen. Anstelle der ausgefallenen werden neue Aktien ausgegeben.
Liberierung ist die Einzahlung von Einlagen an die AG. Im Vergleich zu Inhaberaktien können Namenaktien auch teilliberiert ausgegeben werden. Der Verwaltungsrat kann jederzeit volle Einzahlung einfordern (Art. 634a Abs. 1 OR). Sollte der Aktionär seiner Liberierungspflicht nicht nachkommen, muss er mit den Verzugszinsen und eventuell einer Konventionalstrafe rechnen, wenn diese in den Statuten vorgesehen ist (Art. 681 Abs. 1 und 3 OR). Ausserdem ist der Verwaltungsrat befugt, die Aktien des säumigen Aktionärs zu kaduzieren.
Namenaktien sind Aktien, die auf den Namen des Aktionärs lauten. Die Namenaktionäre sind der AG bekannt und werden in das Aktienbuch eingetragen. Die Übertragung von Namenaktien oder Aktienzertifikaten über Namenaktien kann beschränkt werden. Die Namenaktien können teilliberiert werden.
Nennwert (Nominalwert) einer Aktie ist der Anteil am Kapital der AG.
Superdividende ist Dividende, deren Höhe 5% des Aktienkapitals übersteigt.
Verbriefung ist die physische Ausgabe von Wertpapieren.
Verpflichtungsgeschäft erfordert einen Vertrag, aus dem man sich zu etwas verpflichtet.
Vinkulierung ist die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien oder Aktienzertifikaten über Namenaktien an eine andere Person.
Wertpapier ist eine Urkunde, die ein Recht ihres Eigentümers ausweist. Ohne die Urkunde kann dieses Recht weder geltend gemacht noch auf andere Personen übertragen werden. Beispiel: Aktien, Aktienzertifikate, Anteilsscheine etc.
Wertrechte sind nicht verurkundete Aktien. Wertrechte gliedern sich in einfache Wertrechte und Registerwertrechte (Aktien-Token). Einfache Wertrechte sind nicht physisch ausgegebene Aktien, die im Wertrechtebuch eingetragen sind (Wertrechte ohne Wertpapierfunktion). Registerwertrechte oder Aktien-Token sind Aktien, die als kryptographische Token basierend auf einer Blockchain ausgestaltet sind (Wertrechte mit Wertpapierfunktion). Mögliche Formen von Wertrechten stellen die Namenaktien mit aufgeschobenem oder aufgehobenem Titeldruck dar (s. auch Bucheffekten).
Zweite Reservenzuweisung ist die Rücklage in Höhe von 10% der Superdividende, die in die gesetzlichen Reserven (Gewinnreserve zusammen mit der Kapitalreserve) zugeteilt wird. Die zweite Reservenzuweisung ist solange zu entrichten, bis die gesetzlichen Reserven 50% des einbezahlten Aktienkapitals erreichen.