Inhalt
- Zusammenfassung
- Wie lange dauert es nach dem GV Beschluss, bis die Aktien bei der Bank eingebucht werden können?
- Welche Voraussetzung braucht es für die Einbuchung bei der Bank?
- Wie initiiere ich die Einbuchung der Aktien (Dematerialisierung) bei der Bank?
- Wie lange dauert die Einbuchung der Aktien
- Warum sehe ich meine Aktien nach der Einbuchung bei der Bank nicht mehr im Aktienregister?
- Wie kann ich die Aktien auf ein anderes Depot übertragen?
- Wie kann ich die Aktien bei der Bank wieder austragen lassen und nur im Register oder als Zertifikat verwalten lassen?
- Welche Kosten entstehen für mich?
- Welches Dokument verwende ich für die Steuererklärung?
- Die Aktien in meinem Depot zeigen nur den Nennwert als Wert, wie korrigiert man dies?
Zusammenfassung
Bucheffekten sind Wertpapiere (Aktien, Partizipationsscheine) in der Schweiz, welche beim Zentralverwahrer (SIX SIS AG) gelagert werden (oft digital) und bei einer Schweizer Bank im Depot eines Aktionärs eingetragen ist.
Als Eigentumsnachweis gilt der Depotauszug der Bank.
Der Eintrag des Aktionärs im Aktienregister dienst ausschliesslich der Ermittlung der Stimmrechte für die Generalversammlung und der Dividendenrechte. Die grundlegende Funktion des Aktienregisters wechselt mit der Dematerialisierung von Eigentumsnachweis (jetzt bei der Bank) auf Stimmrechtsverwaltung.
Folgende Informationen adressieren nur die Seite der Aktionäre und gehen davon aus, dass auf Seite der Aktiengesellschaft alle Voraussetzungen vorhanden sind.
Wie lange dauert es nach dem GV Beschluss, bis die Aktien bei der Bank eingebucht werden können?
Man rechnet in der Regel mit bis zu 3 Monaten. Gern fragen Sie die Gesellschaft zu einer genaueren Einschätzung.
Welche Voraussetzung braucht es für die Einbuchung bei der Bank?
- Im Aktienregister sind zum Aktiendepot des Aktionärs hinterlegt:
- Name der Bank,
- BIC und
- Depotnummer hinterlegt.
- Die Depotbank des Aktionärs befindet sich in der Schweiz und ist Teilnehmer bei der SIX SIS AG
Damit die Aktien weiterhin im Aktienregister eingetragen sind, stellen Sie bitte sicher, dass Sie bei der Bank ein Eintragungsgesuch
hinterlegt haben.
Wie initiiere ich die Einbuchung der Aktien (Dematerialisierung) bei der Bank?
Im Aktienregister unter Transaktionen & Dokumente sehen Sie eine Liste der Transaktionen (in dem Fall Aktienpakete repräsentierend) welche Sie bei der Bank einbuchen können. Initiieren Sie die Einbuchung selbständig. Alternativ teilen Sie Ihren Wunsch der Einbuchung der AG kommunikativ mit.
Wie lange dauert die Einbuchung der Aktien
Sind alle Daten des Aktionärs im Aktienregister vorhanden und korrekt, übermittelt die AG diese an die Depotbank des Aktionärs. Viele Banken buchen die Aktien innert eines Bankarbeitstages ein. Belastbar ist aber ein Zeitraum von 7 Bankarbeitstagen.
Sind die Depotdaten falsch, meldet die Bank dies über das Aktienregister zurück. Der Aktionär muss diese dann korrigieren. Durch diverse Verzögerungen aufgrund manueller Arbeiten bei den Banken kann es mehrere Wochen bis zur Einbuchung dauern.
Warum sehe ich meine Aktien nach der Einbuchung bei der Bank nicht mehr im Aktienregister?
Sie haben bei der Bank kein Eintragungsgesuch ausgefüllt. Dieses erhalten Sie von Ihrem Bankberater und erlaubt der Bank Ihre persönlichen Daten an das Aktienregister zu übermitteln.
Hintergrund: Bei der Dematerialisierung werden im ersten Moment der Einbuchung in das Bankdepot die Aktien im Aktienregister ausgetragen und nur bei Vorliegen des Eintragungsgesuches durch die Bank automatisch im Aktienregister wieder eingetragen.
Wie kann ich die Aktien auf ein anderes Depot übertragen?
Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Bankberater. Dieser kann dies für Sie veranlassen.
Wie kann ich die Aktien bei der Bank wieder austragen lassen und nur im Register oder als Zertifikat verwalten lassen?
Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Bankberater. Fordern Sie eine Austragung der Wertpapiere aus dem Bankdepot zurück ins Aktienregister via DI-DB
. Empfängt das Aktienregister den DB-DI
von der Bank, wird der Aktionär wieder eingetragen und Ihm die Aktien in seinem Besitz zugewiesen. Ist dies erfolgt, bitten Sie als Aktionär die Gesellschaft je nach Statutenregelung der AG um einen Depotauszug aus dem Aktienregister oder ein Aktienzertifikat als Eigentumsnachweis.
Für die Gesellschaft ist die Ausstellung des Depotauszuges vorteilhafter als die Ausgabe des Aktienzertifikates. Dies ist aber nur möglich, wenn die Statuten den aufgeschobenen/aufgehobenen Titeldruck
erlauben.
Welche Kosten entstehen für mich?
Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Bankberater. Es fallen die normalen Gebühren zur Verwaltung von Aktien in ihrem Bankdepot an.
Welches Dokument verwende ich für die Steuererklärung?
Sie verwenden den normalen Depotauszug Ihrer Bank per Ende Jahr.
Die Aktien in meinem Depot zeigen nur den Nennwert als Wert, wie korrigiert man dies?
Sprechen Sie hierzu die Aktiengesellschaft an. Diese kann quartalsweise einen aktuellen Wert wahlweise via Zahlstelle / SIX FI oder Aktienregister an die Banken übermitteln. Als Wert wird meist der letztverfügbare Steuerwert verwendet.