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Q1: wie kann auf Abstimmlisten zugegriffen werden?
Die SIX SIS kann uns aktuell nicht mitteilen, wir wir als Aktienregister Abstimmlisten via SIX SIS SECOM übermitteln. Daher haben wir diese in einem gesicherten Bereich online auf Das-Aktienregister.ch als Web-Ansicht und CSV (XLS kompatibel) bereitgestellt.
Banken haben auf Das-Aktienregister.ch einen dedizierten Zugang. Diese können sich unter Angabe der im System für diese Bank hinterlegten Email-Adresse selbständig einen verschlüsselten Link zum Login zusenden lassen. Mit Klick auf den 24h gültigen Link wird der Nutzer der Bank automatisch eingeloggt und kann auf alle Abstimmlisten der bei Das-Aktienregister.ch verwalteten Valoren zugreifen.
Q2: wie können Aktien, welche in einem Bankdepot einer deutschen Bank im Aktienregister eingetragen werden.
Aktien einer Schweizer AG, welche in Bankdepots eingebucht werden, liegen in der Regel als Bucheffekten vor. Bucheffekten werden bei der einzigen Schweizer Verwahrstelle (Central Securities Custodian (CSD)), der SIX SIS AG, verwahrt. Bucheffekten sind dematerialisiert, liegen damit nicht in Papierform vor und werden damit elektronisch verwaltet.
Die Einbuchung in das Aktienregister muss damit über das System SIX SIS SECOM von der SIX SIS elektronisch als PTF erfolgen. Ist die deutsche Bank nicht an das SIS SIS System angeschlossen, besteht keine Möglichkeit der Eintragung in das Aktienregister.