[Q&A] SIX SIS SECOM

Folgende Informationen basieren auf der Arbeit mit dem SIX SIS SECOM, welches wir in 2023 angebunden haben. Diese Seite ist WIP (Work-in-Progress) und soll uns helfen alle Learnings für unsere Kunden leicht einsehbar festzuhalten.

Q1 DI Status - was bedeutet dieser?

Im Wording hat sich der Begriff Dispoaktien etabliert. D.h. der Aktionär hat das Eintragungsgesucht der Bank nicht unterzeichnet und wird damit nicht in das Aktienregister eingetragen. Er hat damit keine Stimmrechte und kein Dividendenrecht (letzteres müssen wir noch einmal validieren). Seine Aktien sind im Aktienregister dem Dispo zugeteilt.

Damit sieht der Aktionär zwar seine Aktien in seinem Bankdepot, im Aktienregister zeigt ihm sein Konto aber einen Bestand von 0 Aktien.

Verkauft der Aktionär diese Dispoaktien, bekommt die Gesellschaft und das Aktienregister dies nur mit, wenn der neue Inhaber sich im Aktienregister durch die Bank eintragen lässt.

Grundsätzlich gilt: durch die Dematerialisierung der Wertpapiere und die geringe Quote der unterzeichneten Eintragungsgesuche, verliert die Gesellschaft effektiv den Kontakt zu den Aktionären. Einzige Möglichkeit ist der Versand eines Briefes an die durch die Bank mitgeteilte Adresse, was aber dem Bemühen Post und Papier zu vermeiden, widerspricht.

Q2 Der Aktionär möchte seine Aktien doch nicht mehr im Bankdepot, sondern als physisches Zertifikat

Antwort der SIX:

Hier kommt es darauf an, ob die Gesellschaft gemäss Statuten überhaupt noch physische Zertifikate ausstellt oder nicht. Die Bank des Kunden sendet hierzu einen PTF (RE-PH) um die Position aus unserem System zu buchen und via physischen Zertifikat zu erhalten. Die Ausstellung des Zertifikats erfolgt beim Aktienregister.

Heisst konkret: noch einmal Statuten prüfen. Dann über unseren Menüpunkt Verwahrung die Bank des Aktionärs kontaktieren und um den entsprechenden RE-PH bitten. Ist dieser von der Bank abgesetzt und vom Register verarbeitet, kann das Zertifikat wie gewohnt mit einer neuen Transaktion erstellt werden.

Q3 Ein Aktionär wurde mit falschem Namen eingetragen

Diese Daten zur Eintragung eines Aktionärs werden von die Bank geliefert. Das-Aktienregister.ch hat keinen Einfluss auf diese.

In solchen Fällen ist die Erklärung häufig, dass die Person zwei Vornamen hat und im Aktienregister vormals den einen eingetragen und bei der Bank den anderen hinterlegt hat. Andernfalls, kann es sich auch um Ehepaare handeln, bei welchen der Aktionaer einer der Partner ist und der Depotinhaber der andere. Dann wird durch die Bank der Depotinhaber eingetragen.

Am besten klaeren Sie diesen Sachverhalt mit dem Aktionär direkt.

Handelt es sich um dieselbe Person, können Sie die Daten bei beiden Aktionären auf den selben Namen ändern und anschliessend hier zusammenlegen.

Sind dies verschiedene Personen dürfen Sie diese nicht zusammenlegen.

Q4 Was meint die Swissquote mit „share register is pending“?

Die Swissquote meint damit, dass diese Daten an Das-Aktienregister.ch geschickt wurden und von uns noch nicht bestätigt wurden.

Die Verzögerung entsteht hier durch eine Unzulänglichkeit des SIX SIS SECOM Systems, welche eine manuelle Rückfrage bei der Swissquote bei jedem Datensatz (PTF) erforderlich macht und die Swissquote diese Daten nicht (wie von uns gewünscht) selbständig auf Das-Aktienregister.ch einträgt.


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