Vollmachten bei der Generalversammlung

Folgendes Video zeigt, wie Sie als Administrator die Vollmachten im Aktienregister hinterlegen. Die Vollmacht erlaubt dabei einem Aktionär im Namen eines anderen abzustimmen.





Details zur Funktionsweise der Vollmachten

  • Ist der Bevollmächtigte kein Aktionär, kann dieser als “Aktionär ohne Aktien” im Aktienregister als Person angelegt werden.
  • Eine Person kann von mehreren Aktionären bevollmächtigt werden.
  • Der Bevollmächtigte kann für sich und die Vollmacht-Geber nur einheitlich abstimmen. Abweichende Stimmabgaben können über den Support von Das-Aktienregister.ch im System hinterlegt werden.
  • Der Bevollmächtigte erhält per Email den Link zur Abstimmung und kann sich darüber einloggen

Abstimmung durch den Vollmacht-Nehmer

Das folgende Video zeigt die besondere Anzeige, wenn ein Aktionär für sich und einen Vollmacht-Geber abstimmt.






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