Folgendes Video zeigt, wie Sie als Administrator die Vollmachten im Aktienregister hinterlegen. Die Vollmacht erlaubt dabei einem Aktionär im Namen eines anderen abzustimmen.
Details zur Funktionsweise der Vollmachten
- Ist der Bevollmächtigte kein Aktionär, kann dieser als “Aktionär ohne Aktien” im Aktienregister als Person angelegt werden.
- Eine Person kann von mehreren Aktionären bevollmächtigt werden.
- Der Bevollmächtigte kann für sich und die Vollmacht-Geber nur einheitlich abstimmen. Abweichende Stimmabgaben können über den Support von Das-Aktienregister.ch im System hinterlegt werden.
- Der Bevollmächtigte erhält per Email den Link zur Abstimmung und kann sich darüber einloggen
Abstimmung durch den Vollmacht-Nehmer
Das folgende Video zeigt die besondere Anzeige, wenn ein Aktionär für sich und einen Vollmacht-Geber abstimmt.